Die Kosten der Betreuung sind abhängig vom Betreuungsumfang.
Dieser wird aufgrund der Aufnahmeberichte und durch den Hilfeplan festgelegt und in einen Betreuungsschlüssel umgerechnet.
Für jeden Betreuungsschlüssel (1:3, 1:6 intensiv , 1:9 mittel, 1:12 weniger intensiv) ist mit dem Kostenträger ein Tagessatz vereinbart. Dieser gilt für alle Klienten/innen, unabhängig davon, wer die Kosten im Einzelfall trägt.
Hier gibt es folgende Möglichkeiten: (Beispiele)
Da hier viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, können nicht alle Einzelheiten hier dargestellt werden.
Bei konkreten Anfragen geben wir gerne nähere Auskunft.
Die Mietkosten (bei Nutzung einer Stadtmissions-Wohnung oder Wohnen in einer Wohngemeinschaft) müssen vom Klienten/in bestritten werden. Hier kommt evtl. Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) und/oder Wohngeld in Frage, wenn die eigenen Mittel zur Finanzierung nicht ausreichen.


