Kosten und Finanzierung

Die Kosten der Betreuung sind abhängig vom Betreuungsumfang.

Dieser wird aufgrund der Aufnahmeberichte und durch den Hilfeplan festgelegt und in einen Betreuungsschlüssel umgerechnet.

Für jeden Betreuungsschlüssel (1:3, 1:6 intensiv , 1:9 mittel, 1:12 weniger intensiv) ist mit dem Kostenträger ein Tagessatz vereinbart. Dieser gilt für alle Klienten/innen, unabhängig davon, wer die Kosten im Einzelfall trägt.

Hier gibt es folgende Möglichkeiten: (Beispiele)

Da hier viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, können nicht alle Einzelheiten hier dargestellt werden.

Bei konkreten Anfragen geben wir gerne nähere Auskunft.

 

Die Mietkosten (bei Nutzung einer Stadtmissions-Wohnung oder Wohnen in einer Wohngemeinschaft) müssen vom Klienten/in bestritten werden. Hier kommt evtl. Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) und/oder Wohngeld in Frage, wenn die eigenen Mittel zur Finanzierung nicht ausreichen.

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Ueberschrift: Betreutes Wohnen