Rechtliche und inhaltliche Grundlage sind § 53 SGB XII sowie die seit 01.01.2004 geltenden Rahmenbedingungen für Betreutes Wohnen nach § 53 SGB XII des Bezirkes Mittelfranken.
Mit allen Betreuten wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, der den Umfang der Betreuung regelt.
Mit den Bewohnern/innen der Wohngemeinschaften und mit Nutzern von Wohnungen der Stadtmission Nürnberg wird zusätzlich ein Wohnraumnutzungs-vertrag (vergleichbar einem Untermietvertrag) geschlossen, der die mietrechtlichen Angelegenheiten regelt.


